BERUFSHAFTPFLICHT-VERSICHERUNG

Wir werden immer wieder auf das Thema Berufshaftpflicht-Versicherung angesprochen. 

Dazu haben wir nun verschiedene Abklärungen gemacht und uns wurde überall empfohlen euch mitzuteilen, dass jeder seinen privaten Versicherungsexperten fragen soll.

Je nachdem wo ihr eure Privathaftplicht abgeschlossen habt, variiert die Deckung für Selbstständige sehr. Zum Beispiel muss bei der Generali ein Jahres Bruttoumsatz höher als Fr. 25’000.- sein damit man eine Berufshaftplicht braucht.  Weiter gibt es auch noch kantonale Unterschiede.

Also informiert euch direkt bei eurer Versicherung. Jede/r Tiershiatsu-Therapeut/innen ist also für seine Versicherungsdeckung selber verantwortlich und der VTS Tiershiatsu Verband kann nicht belangt werden.